Anklage in den USA: Künstler und Labels mittels YouTube-Werbung um Millionen betrogen

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Jeder, der schonmal ein Video auf YouTube gesehen hat, kennt die vor den Clips ausgespielte Werbung (PreRoll-Ads). Sie ermöglicht es den Inhabern von Urheberrechten, Geld mit dem Inhalt der Videos zu verdienen. Dies funktioniert bei selbst hochgeladenen Videos, aber auch bei Videos von anderen Nutzern. Bei „fremden“ Videos kann YouTubes „Content-ID“ genannter Algorithmus erkennen, ob der Clip bspw. ein bestimmtes Musikstück enthält. In diesem Fall kann der Rechteinhaber die mit dem Video generierten Werbeeinnahmen (abzüglich eines Anteils von 45%, den YouTube einbehält), für sich beanspruchen.

Dieses System haben nun zwei in den USA angeklagte Männer über mehrere Jahre zu ihren Gunsten missbraucht und sich auf diese Weise um über 20 Mio. USD bereichert (District Court of Arizona, Aktenzeichen 2:21-cr-00955-DLR). In der nunmehr veröffentlichten Anklage heißt es, die Täter hätten u.a. die Firma MediaMuv LLC gegründet und einen Vertrag mit einem Digitalvertrieb („A.R.“) geschlossen. Dabei behaupteten sie wahrheitswidrig, ihnen stünden die ausschließlichen Rechte an mehr als 50.000 Musikstücken zu. Der Digitalvertrieb verließ sich auf die schriftliche Zusicherung der Täter und begann im Jahr 2017 mit der Verwertung der Musikinhalte auf YouTube. Tatsächlich hatten die Täter keinerlei Rechte an den Musikstücken und hatten auch nie vor, die Autoren, Musiker oder Labels zu bezahlen, denen die Rechte eigentlich zustanden.

Zwischen 2017 und 2021 zog der Digitalvertrieb von YouTube für auf den Musikinhalten ausgespielte Werbung insgesamt 20.776.517,31 USD ein und kehrte diesen Betrag an MediaMuv und andere von den Tätern gegründete Firmen aus. Bei einer ungefähren Vergütung von 1-2 USD pro 1.000 Aufrufe bedeutet das, die betroffenen Videos müssen ca. 20 Milliarden Mal abgerufen worden sein.

Allein auf die fünf „erfolgreichsten“ Künstler entfallen dabei Zahlungen von im Schnitt 110.000 USD, die jedoch vollständig von den Angeklagten einbehalten wurden.

Den Betroffenen Urhebern, Künstlern und Labels ist keineswegs entgangen, dass MediaMuv bei YouTube fremde Inhalte für sich beansprucht, ohne dazu berechtigt zu sein. Schon im Juni 2017 finden sich erste Videos und Tweets, in denen sich Betroffene über das Vorgehen von MediaMuv beschweren. Dennoch konnten die beiden Täter ihr Treiben bis ins Jahr 2021 fortsetzen und mit den Einnahmen Grundstücke, Autos und Schmuck finanzieren, die nun im Rahmen des Strafverfahrens eingezogen werden sollen.

Da die Täter aufgrund des Systems der YouTube-Monetarisierung „nur“ 55% der Werbeeinnahmen erhalten, hat YouTube mit der Ausgespielten Werbung 17 Mio. USD verdient. Dieses Geld dürfte für die Rechteinhaber vollständig verloren sein.

Autor: Rechtsanwalt Marc Hügel