Gericht der Europäischen Union bestätigt Rekordgeldbuße gegen Google

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Google dominiert mit seiner Suchmaschine „Google Search“ und dem Betriebssystem „Android“ den Markt der Suchmaschinen und Mobilfunkgeräte. Nach Angaben der Europäischen Kommission waren 2018 etwa 80 % der in Europa verwendeten Mobiltelefone mit „Android“ ausgestattet.

Nach verschiedenen Beschwerden von Betreibern anderer Suchmaschinen und Zeitschriftenverlegern hat die EU Kommission im Juli 2018 gegen Google ein Bußgeld von über 4,34 Mrd. EUR verhängt, was die höchste jemals in Europa von einer Wettbewerbsbehörde verhängte Geldbuße darstellt. Als Grund führte die Kommission Missbrauch der beherrschenden Stellung durch Google durch die Auferlegung wettbewerbswidriger vertraglicher Beschränkungen für die Hersteller von Mobilgeräten und die Betreiber von Mobilfunknetzen an.

Die von Google hiergegen erhobene Klage hat das Gericht der Europäischen Union (EuG) mit Urteil vom 14.09.2022 (Rs. T-604/18) im Wesentlichen abgewiesen, dabei jedoch die Geldbuße auf 4,125 Mrd. EUR herabgesetzt.

Das Gericht stellt in seiner Entscheidung zunächst fest, dass Google im relevanten Markt eine beherrschende Stellung innehabe. Zwar existierten neben Android auch Betriebssysteme wie iOS von Apple oder Blackberry, diese gehörten aber nicht zum gleichen Markt, da es sich nicht um lizenzierbare Betriebssysteme handele.

Diese beherrschende Stellung habe Google missbräuchlich genutzt, um Hersteller von Mobiltelefonen zur Vorinstallation von Google Suche- und Browserapps zu veranlassen.

Nutzer würden dazu neigen, sich der Standard-Apps zu bedienen, wodurch Konkurrenten unzulässig benachteiligt würden.

Auch die sog. „Anti-Fragmentierungsvereinbarungen“ wurden als missbräuchlich eingestuft. Diese zielten u.a. darauf abzielten, die Entwicklung von nicht von Google genehmigtem Android-Quellcode zu verhindern, indem sie den Entwicklern von nicht kompatiblen Android-Forks den Zugang zu den Handelsmärkten verwehrten. Die Kommission ist laut den Feststellungen des EuG zu Recht davon ausgegangen, dass die fragliche Praxis zur Stärkung der beherrschenden Stellung von Google auf dem Markt für Suchdienste geführt hat und zugleich ein Innovationshemmnis darstellt, da sie die Vielfalt der den Nutzern zur Verfügung stehenden Angebote einschränkt.

Google kann gegen die Entscheidung Einspruch beim Europäischen Gerichtshof einlegen, womit zu rechnen ist. Bereits im Juni 2017 verhängte die Kommission gegen Google wegen Missbrauchs seiner beherrschenden Stellung auf dem Markt für Onlinesuchdienste durch die rechtswidrige bevorzugte Behandlung seines eigenen Preisvergleichsdienstes eine Geldbuße in Höhe von 2,42 Mrd. Euro. Auch dieser Beschluss wurde durch das EuG im Wesentlichen bestätigt. Das dagegen von Google eingelegte Rechtsmittel ist beim Gerichtshof anhängig (C-48/22 P).

Autor: Rechtsanwalt Marc Hügel