DESIGNRECHT

ÜBER GESCHMACK LÄSST SICH NICHT STREITEN 

ÜBER DESIGNS UND DEREN SCHUTZ SCHON 

DESIGNRECHT | DESIGN LAW


Der Schutz von Designs ist weit mehr als nur das „kleine Urheberrecht“. Die heutige Zeit ist sehr stark durch einen Überfluss an Angeboten und dem grenzenlosen digitalen Marktplatz des World Wide Web geprägt.

Der Erfolg auf dem Markt ist untrennbar damit verbunden, nicht nur als Unternehmen, sondern auch durch die eigenen Angebote wiedererkannt zu werden. Es ist daher unverzichtbar, individuelle Gestaltungen auch außerhalb des klassischen Urheberrechts als wichtige Assets zu erkennen und gegen Nachahmungen zu verteidigen.

Wir helfen Ihnen dabei:

  • Beratung und Anmeldung von Designs und Gemeinschaftsgeschmacksmustern
  • Vertretung in designrechtlichen Verletzungsverfahren 
  • Strategische Beratung und Betreuung im Bereich Merchandising
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